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Anschlussfinanzierung

 
Bei einem Immobiliendarlehen wird eine Zinsbindungsfrist vereinbart, die prinzipiell frei für einen Zeitraum von einem bis dreißig Jahren vereinbart werden kann. In der Realität beträgt die Zinsbindung überwiegend fünf, zehn oder fünfzehn Jahre.
 


Nach Ablauf der Zinsbindung


Am Ende der Zinsbindungsfrist ist ein Immobiliendarlehen so gut wie immer nicht vollständig zurückgezahlt, so dass für die Restschuld eine Lösung gefunden werden muss. Dabei ist theoretisch eine vollständige Rückzahlung der Restschuld möglich. In der Realität kommt diese Variante selten vor, auch wenn sie durch den Abschluss einer Lebensversicherung mit der entsprechenden Laufzeit möglich ist. Einige Immobilienkäufer hoffen auf einen ausreichend großen Lottogewinn zum Ablauf der Zinsbindung; ein solcher ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dennoch erscheint diese Hoffnung als wenig realistisch.
Üblich ist die Vereinbarung eines neuen Kredites für die Restschuld. Diese wird als Anschlussfinanzierung bezeichnet.


In den meisten Fällen unterbreitet die finanzierende Bank ein Angebot für die Anschlussfinanzierung. Dieses sollte nicht angenommen werden, ohne dass der Kunde nachverhandelt. In der Regel lässt sich nicht nur ein etwas günstigerer Zinssatz als zunächst angeboten vereinbaren, sondern auch das Recht zu Sondertilgungen in den Vertrag aufnehmen. Zusätzlich empfiehlt sich das Einholen weiterer Angebote, wobei neben Banken auch unabhängige Kreditvermittler sinnvolle Ansprechpartner sind. Diese bieten Anschlussfinanzierungen häufig zu Konditionen um einen bis drei Prozentpunkte günstiger als Banken an.


Die Bank, welche das erste Darlehen gegeben hat, ist nicht zur Abgabe eines Angebotes für die Anschlussfinanzierung verpflichtet. Sie hat jedoch das Interesse, einen guten Kunden zu behalten. Kein Angebot für die Anschlussfinanzierung durch die bisherige Bank erhalten in der Regel nur Kunden, deren Bonität sich deutlich verschlechtert hat oder die sich Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung des Darlehens geleistet haben.
Wenn die Bank keine Anschlussfinanzierung anbieten will, muss sie ihre Entscheidung drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung mitteilen.



Entscheidungskriterien für eine Anschlussfinanzierung


Ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für einen Kreditgeber für die Anschlussfinanzierung ist natürlich der Zinssatz. Daneben ist aber auch die Dauer der Zinsbindungsfrist ebenso zu berücksichtigen wie die Möglichkeit zu Sondertilgungen.
Nicht vergessen werden darf, dass nach der ersten Anschlussfinanzierung das Immobiliendarlehen in der Regel nicht vollständig abgelöst ist, so dass nach ihrem Ablauf eine weitere Anschlussfinanzierung erforderlich wird.
 


Vorzeitige Vereinbarung der Anschlussfinanzierung


Eine Anschlussfinanzierung kann auch vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbart werden. Ein derartiges Darlehen wird als Forward Darlehen bezeichnet und kann mit einem Vorlauf von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden. Hierbei wird vor dem Ablauf der Zinsbindung bereits ein Vertrag über die Anschlussfinanzierung abgeschlossen und der dafür geltende Zinssatz vereinbart. Sinnvoll ist ein Forward Darlehen immer dann, wenn der Kreditnehmer mit steigenden Zinsen rechnet und sich mittels der frühzeitigen Vereinbarung einen günstigen Zinssatz sichern will. Falls dieser sinkt, ist ein Forward Darlehen ein ungünstiges Geschäft. Auch hier werden Informationen zur Immobilienfinanzierung bereitgestellt.