Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem
Anteil ihres Wertes eine Kreditsicherheit
beliehen wird. Der Risikoabschlag
unterscheidet sich bei unterschiedlichen
Sicherheiten. Daneben sind die Banken
unterschiedlich risikobereit und gewähren
teilweise ihren Stammkunden sowie
Antragstellern mit hervorragender Bonität
einen Bonus.
Die Beleihungsgrenze beim Immobilienkredit
Die Bank ermittelt zunächst den
Beleihungswert der Immobilie. Hierbei
handelt es sich um den Betrag, der nach
realistischer Einschätzung bei einer
späteren Verwertung der Immobilie garantiert
erlöst werden kann. Auf Grund bestehender
gesetzlicher Bestimmungen beauftragt sie
hiermit einen unabhängigen Sachverständigen.
In den Beleihungswert einer Immobilie
fließt nicht alleine deren Wert ein,
berücksichtigt wird auch, wie gut sie sich
tatsächlich verkaufen lässt.
Die Bank gewährt allerdings nicht den
festgestellten Beleihungswert als Kredit,
sondern sie zieht eine prozentuale
Sicherheit davon ab.
Auf diese Weise ermittelt sie die
Beleihungsgrenze. Diese beträgt bei
Wohnimmobilien in der Regel 60% des
Beleihungswertes. Bei guter Bonität gehen
viele Banken über diesen Betrag hinaus und
geben einen Immobilienkredit bis zu einer
Höhe von 80% des Beleihungswertes.
Als Realkredit wird der Immobilienkredit nur
dann bezeichnet, wenn er 60% des
Beleihungswertes und 50% des Verkehrswertes
nicht übersteigt. Andere Kredite werden als
Personalkredite bezeichnet. Eine
Immobilienfinanzierung besteht häufig aus
einer Kombination beider Kreditformen.
Immobiliendarlehen über die Beleihungsgrenze
hinaus
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein
Immobiliendarlehen zu erhalten, das nicht
nur über die Beleihungsgrenze, sondern auch
über den Beleihungswert der finanzierten
Immobilie hinausgeht. Einige Banken bieten
ausdrücklich die Vollfinanzierung an.
Entweder stellt der Kunde in solchen Fällen
zusätzliche Sicherheiten oder er verfügt
über eine hervorragende Bonität. Eine
weitere Möglichkeit für ein Darlehen,
welches die eigentliche Beleihungsgrenze
übersteigt, besteht in der Vereinbarung
eines erhöhten Zinssatz, mit dem die Bank
einen Ausgleich für ihr höheres Risiko
erhält.
Zusätzlich kann die Bank den Teil eines
Immobiliendarlehens, der nicht zumindest
durch den Beleihungswert gedeckt ist, nur zu
relativ ungünstigen Konditionen
refinanzieren.
Für den Kreditnehmer besteht bei einer die
Beleihungsgrenze überschreitenden
Kreditsumme das Risiko, dass eine mögliche
Verwertung seine Verbindlichkeiten nur
teilweise abdeckt. Somit besteht die Gefahr,
dass er zwar keine Immobilie mehr hat, aber
weiterhin Schulden bedienen muss. Eine
realistische Finanzplanung vermag diese
Gefahr zu minimieren. |