Baugeldvergleich

 

 

Beleihungsgrenze

 
Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem Anteil ihres Wertes eine Kreditsicherheit beliehen wird. Der Risikoabschlag unterscheidet sich bei unterschiedlichen Sicherheiten. Daneben sind die Banken unterschiedlich risikobereit und gewähren teilweise ihren Stammkunden sowie Antragstellern mit hervorragender Bonität einen Bonus.
 


Die Beleihungsgrenze beim Immobilienkredit


Die Bank ermittelt zunächst den Beleihungswert der Immobilie. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der nach realistischer Einschätzung bei einer späteren Verwertung der Immobilie garantiert erlöst werden kann. Auf Grund bestehender gesetzlicher Bestimmungen beauftragt sie hiermit einen unabhängigen Sachverständigen.

In den Beleihungswert einer Immobilie fließt nicht alleine deren Wert ein, berücksichtigt wird auch, wie gut sie sich tatsächlich verkaufen lässt.
Die Bank gewährt allerdings nicht den festgestellten Beleihungswert als Kredit, sondern sie zieht eine prozentuale Sicherheit davon ab.


Auf diese Weise ermittelt sie die Beleihungsgrenze. Diese beträgt bei Wohnimmobilien in der Regel 60% des Beleihungswertes. Bei guter Bonität gehen viele Banken über diesen Betrag hinaus und geben einen Immobilienkredit bis zu einer Höhe von 80% des Beleihungswertes.
Als Realkredit wird der Immobilienkredit nur dann bezeichnet, wenn er 60% des Beleihungswertes und 50% des Verkehrswertes nicht übersteigt. Andere Kredite werden als Personalkredite bezeichnet. Eine Immobilienfinanzierung besteht häufig aus einer Kombination beider Kreditformen.
 


Immobiliendarlehen über die Beleihungsgrenze hinaus


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Immobiliendarlehen zu erhalten, das nicht nur über die Beleihungsgrenze, sondern auch über den Beleihungswert der finanzierten Immobilie hinausgeht. Einige Banken bieten ausdrücklich die Vollfinanzierung an. Entweder stellt der Kunde in solchen Fällen zusätzliche Sicherheiten oder er verfügt über eine hervorragende Bonität. Eine weitere Möglichkeit für ein Darlehen, welches die eigentliche Beleihungsgrenze übersteigt, besteht in der Vereinbarung eines erhöhten Zinssatz, mit dem die Bank einen Ausgleich für ihr höheres Risiko erhält.

Zusätzlich kann die Bank den Teil eines Immobiliendarlehens, der nicht zumindest durch den Beleihungswert gedeckt ist, nur zu relativ ungünstigen Konditionen refinanzieren.
Für den Kreditnehmer besteht bei einer die Beleihungsgrenze überschreitenden Kreditsumme das Risiko, dass eine mögliche Verwertung seine Verbindlichkeiten nur teilweise abdeckt. Somit besteht die Gefahr, dass er zwar keine Immobilie mehr hat, aber weiterhin Schulden bedienen muss. Eine realistische Finanzplanung vermag diese Gefahr zu minimieren.