Nicht wenige Immobilienkäufer und Bauherren
fragen sich angesichts der gegenwärtigen
Finanzkrise, was passiert, wenn die Bank,
bei der sie ihr Immobiliendarlehen
aufgenommen haben, insolvent wird.
Tatsächlich gab es einen kurzen Zeitraum,
während dessen Aufkäufer von Krediten sich
ohne weiteres an der Grundschuld bedienen
konnten, auch wenn der Kredit regelmäßig
bedient wurde.
Diese Gesetzeslücke hat der Gesetzgeber
jedoch bereits seit längerer Zeit
geschlossen; ein Aufkäufer von Krediten ist
an alle Vereinbarungen gebunden, welche der
Kreditnehmer mit seiner Bank hinsichtlich
der Grundbucheintragung getroffen hat
Die Insolvenz der Bank ändert am Bestehen
des Kreditvertrages nichts
Im Falle der Insolvenz eines
Kreditinstitutes wird der Insolvenzverwalter
zumeist versuchen, die Bank zu sanieren und
weiterzuführen. Um dieses Ziel zu erreichen,
verkauft er einen Teil der Kredite. Im
Gegensatz zum Verhalten der meisten Banken,
die ihre Kredite überwiegend dann veräußern,
wenn sie unsicher sind, ob diese weiterhin
regelmäßig und vereinbarungsgemäß bedient
werden, verkauft er gerade zuverlässig
zurückgezahlte Darlehen, da diese das meiste
Geld einbringen. Das Recht, einen
ordnungsgemäß bedienten Immobilienkredit zu
kündigen, hat weder der Insolvenzverwalter
noch der Kreditaufkäufer.
Das einzige, worauf der Kunde zu achten hat,
ist, dass sich die Bankverbindung für die
Überweisung der Kreditraten im Insolvenzfall
ändert oder der Insolvenzverwalter um eine
neue, auf ihn ausgestellte
Einzugsermächtigung nachsucht.
Der Kreditvertrag als solcher bleibt in
jedem Fall gültig; das betrifft auch alle
besonderen Vereinbarungen, wie sie häufig in
Bezug auf das Recht zu Sondertilgungen
getroffen werden und natürlich Ratenhöhe und
Zinsbindungsfrist.
Bei einer nicht rechtzeitigen Bedienung der
Kreditraten besteht allerdings tatsächlich
das Risiko, dass sich ein Insolvenzverwalter
oder ein Aufkäufer von Krediten im Gegensatz
zu den meisten Geldinstituten nicht dazu
bereit zeigt, auf Zwangsmaßnahmen zu
verzichten und mit dem Kunden nach einer
Lösung zu suchen.
Anschlussfinanzierung
Eine Einschränkung gilt bei einer
Insolvenz der finanzierenden Bank dennoch.
Der Kreditnehmer muss sich für die
Anschlussfinanzierung nach dem Ende der
Zinsbindungsfrist zwingend eine neue Bank
suchen, da er dieses von seiner bisherigen
Bank nicht mehr erhalten wird.
Eine neue Bank führt nicht selten zu einer
günstigeren Finanzierung, sodass auch ohne
eine entsprechende Notwendigkeit immer zu
empfehlen ist, sich rechtzeitig zu
informieren und nicht ungeprüft die Bank
beizubehalten. |