Baugeldvergleich

 

 

Risikofaktor Bank

 
   
Nicht wenige Immobilienkäufer und Bauherren fragen sich angesichts der gegenwärtigen Finanzkrise, was passiert, wenn die Bank, bei der sie ihr Immobiliendarlehen aufgenommen haben, insolvent wird.
Tatsächlich gab es einen kurzen Zeitraum, während dessen Aufkäufer von Krediten sich ohne weiteres an der Grundschuld bedienen konnten, auch wenn der Kredit regelmäßig bedient wurde.
Diese Gesetzeslücke hat der Gesetzgeber jedoch bereits seit längerer Zeit geschlossen; ein Aufkäufer von Krediten ist an alle Vereinbarungen gebunden, welche der Kreditnehmer mit seiner Bank hinsichtlich der Grundbucheintragung getroffen hat



Die Insolvenz der Bank ändert am Bestehen des Kreditvertrages nichts

Im Falle der Insolvenz eines Kreditinstitutes wird der Insolvenzverwalter zumeist versuchen, die Bank zu sanieren und weiterzuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, verkauft er einen Teil der Kredite. Im Gegensatz zum Verhalten der meisten Banken, die ihre Kredite überwiegend dann veräußern, wenn sie unsicher sind, ob diese weiterhin regelmäßig und vereinbarungsgemäß bedient werden, verkauft er gerade zuverlässig zurückgezahlte Darlehen, da diese das meiste Geld einbringen. Das Recht, einen ordnungsgemäß bedienten Immobilienkredit zu kündigen, hat weder der Insolvenzverwalter noch der Kreditaufkäufer.


Das einzige, worauf der Kunde zu achten hat, ist, dass sich die Bankverbindung für die Überweisung der Kreditraten im Insolvenzfall ändert oder der Insolvenzverwalter um eine neue, auf ihn ausgestellte Einzugsermächtigung nachsucht.
Der Kreditvertrag als solcher bleibt in jedem Fall gültig; das betrifft auch alle besonderen Vereinbarungen, wie sie häufig in Bezug auf das Recht zu Sondertilgungen getroffen werden und natürlich Ratenhöhe und Zinsbindungsfrist.


Bei einer nicht rechtzeitigen Bedienung der Kreditraten besteht allerdings tatsächlich das Risiko, dass sich ein Insolvenzverwalter oder ein Aufkäufer von Krediten im Gegensatz zu den meisten Geldinstituten nicht dazu bereit zeigt, auf Zwangsmaßnahmen zu verzichten und mit dem Kunden nach einer Lösung zu suchen.
 


Anschlussfinanzierung

Eine Einschränkung gilt bei einer Insolvenz der finanzierenden Bank dennoch. Der Kreditnehmer muss sich für die Anschlussfinanzierung nach dem Ende der Zinsbindungsfrist zwingend eine neue Bank suchen, da er dieses von seiner bisherigen Bank nicht mehr erhalten wird.
Eine neue Bank führt nicht selten zu einer günstigeren Finanzierung, sodass auch ohne eine entsprechende Notwendigkeit immer zu empfehlen ist, sich rechtzeitig zu informieren und nicht ungeprüft die Bank beizubehalten.