Die Rückzahlung eines jeden Darlehens
besteht aus der Zinszahlung sowie einer
Tilgung. Bei einem Immobiliendarlehen ist
eine anfängliche Tilgung von einem Prozent
der Darlehenssumme üblich.
Der Zins
Für das Ausleihen des Geldes zahlt der
Kreditnehmer einen prozentualen Betrag der
Darlehenssumme, der als Zins bezeichnet
wird. Für den Vergleich unterschiedlicher
Angebote nützlich ist der effektive
Jahreszins. In diesen sind alle bei der
Aufnahme des Darlehens entstehenden Kosten
eingerechnet. Eine weitere
Entscheidungshilfe bietet die Angabe der
Gesamtkosten für das Darlehen.
Gerade bei einem Immobilienkredit ist ein
günstiger Zinssatz erforderlich, da hierbei
sehr hohe Beträge ausgeliehen werden.
Der Zinssatz kann variabel bleiben oder für
einen vereinbarten Zeitraum festgeschrieben
werden. Für den Kreditkunden empfiehlt sich
bei einem Immobilienkredit grundsätzlich die
Zinsfestschreibung für mindestens fünf
Jahre, damit ein Mindestmaß an
Planungssicherheit besteht. Angeboten werden
Zinsbindungen von einigen Banken und
Kreditvermittlern auch für längere Zeiträume
bis zu maximal dreißig Jahren, häufiger
werden Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren
vereinbart.
Bei einer Zinsbindung kann der Kunde den
Vertrag erst nach zehn Jahren kündigen,
während er bei einem variablen Zinssatz
jederzeit dazu berechtigt ist. Die Bank darf
auch ein Darlehen ohne Zinsbindung nur aus
einem wichtigen Grund kündigen.
Vor dem Abschluss des Kreditvertrages ist
das Einholen mehrerer Angebote unumgänglich,
damit ein günstiger Zinssatz erzielt werden
kann.
Die Tilgung
Unter der Tilgung wird die Rückzahlung einer
Geldschuld verstanden. Der Kreditnehmer
erhält einen Tilgungsplan, dem er neben
seinen Kreditraten auch den Tilgungsanteil
entnehmen kann. Während ein
Konsumentenkredit recht schnell getilgt
wird, dauert die Tilgung bei einem
Immobilienkredit relativ lange. Sie beginnt
in den meisten Fällen mit jährlich einem
Prozent der Darlehenssumme und steigt
während der Laufzeit kontinuierlich an,
wobei der Zinsanteil an den geleisteten
Zahlungen abnimmt.
Sondertilgungen
Unter einer Sondertilgung wird jede
außerplanmäßige Zahlung verstanden. Eine
solche reduziert die Schuld aus dem
Kreditvertrag. Sie ist bei einem Darlehen
mit einem variablen Zinssätzen jederzeit
möglich. Wenn eine Zinsbindung vereinbart
wurde, kann der Kunde nach zehn Jahren
Sondertilgungen leisten. Eine weitere
Möglichkeit bietet der Ablauftermin der
Zinsbindung, der dem Kunden die Reduzierung
der Restschuld durch eine Sondertilgung in
beliebiger Höhe erlaubt.
Bei Sondertilgungen ohne ausdrückliche
Billigung seitens der Bank muss der
Kreditnehmer eine
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese
kann vermieden werden, wenn sich der Bauherr
oder Immobilienerwerber das Recht zu
Sondertilgungen im Kreditvertrag zusichern
lässt. Die meisten Banken akzeptieren heute
Sondertilgungen in Höhe von fünf Prozent der
Darlehenssumme, teilweise auch mehr.
Bei einem Bauspardarlehen sind
Sondertilgungen jederzeit in beliebiger Höhe
möglich, ohne dass eine
Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
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