Baugeldvergleich

 

 

Zinsbindung

 
Unter Zinsbindung oder Zinsfestschreibung wird bei einem Immobilienkredit der Zeitraum verstanden, für den beim Abschluss des Darlehens der Zinssatz fest vereinbart wird. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein Anschlussdarlehen vereinbart werden, sofern der Kreditnehmer das Darlehen nicht vollständig ablösen kann.
 


Mögliche Dauer der Zinsbindung


In der Theorie lässt sich die Zinsbindung frei vereinbaren, wobei ihr Zeitraum mindestens ein Jahr und höchstens dreißig Jahre beträgt. In der Praxis werden für die Zinsfestschreibung bei einem Immobiliendarlehen die Zeiträume von fünf, zehn und fünfzehn Jahren bevorzugt. Angebote für eine Zinsbindung von zwanzig und mehr Jahren, die früher eine sehr seltene Ausnahme waren, lassen sich seit einigen Jahren vermehrt finden
Der Kreditnehmer muss bedenken, dass er am Ende der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung vereinbaren muss.


Die Dauer der Zinsbindung bestimmt den für das Immobiliendarlehen zu zahlenden Zinssatz mit. Für eine längere Zinsfestschreibung verlangt die Bank einen Aufschlag auf den Grundpreis für das Darlehen.
 


Welche Zinsbindung ist zu bevorzugen?


Ein nicht unwesentlicher Vorteil einer langen Zinsbindungsfrist besteht darin, dass der Kreditnehmer über eine sichere Finanzplanung verfügt, da er für den gesamten Zeitraum seine Kreditkosten zuverlässig kalkulieren kann. Dass der Aufpreis für die Zinsbindung mit deren Dauer ansteigt, ist sicherlich ein Nachteil.
Das wichtigste Kriterium ist jedoch die zu erwartende Zinsentwicklung, welche sich aber nur schwer vorhersagen lässt.


Wer davon überzeugt ist, dass die Zinsen in den nächsten Jahren steigen werden, sichert sich durch eine lange Zinsbindungsfrist günstige Konditionen für einen langen Zeitraum. Wer hingegen vermutet, dass die Zinsen weiterhin sinken werden, vereinbart eine eher kurze Zeit für die Zinsbindung und profitiert danach von den gesunkenen Zinsen.
Eine Zinsbindung bewirkt nicht nur, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit von steigenden Marktzinsen nicht betroffen ist, sondern auch, dass er von möglichen Zinssenkungen nicht profitiert.


Weniger als fünf Jahre Zinsbindung sollte grundsätzlich kein Immobilienkäufer oder Bauherr vereinbaren, da eine Mindestzeit für eine zuverlässige Finanzplanung unverzichtbar ist.
Ein Sonderfall liegt dann vor, wenn der Kreditnehmer über eine Lebensversicherung verfügt, deren Summe für die Ablösung der Restschuld ausreicht. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, wenn die Zinsbindungsfrist zum Zeitpunkt der Auszahlung der Lebensversicherung abläuft.