Unter Zinsbindung oder Zinsfestschreibung
wird bei einem Immobilienkredit der Zeitraum
verstanden, für den beim Abschluss des
Darlehens der Zinssatz fest vereinbart wird.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein
Anschlussdarlehen vereinbart werden, sofern
der Kreditnehmer das Darlehen nicht
vollständig ablösen kann.
Mögliche Dauer der Zinsbindung
In der Theorie lässt sich die Zinsbindung
frei vereinbaren, wobei ihr Zeitraum
mindestens ein Jahr und höchstens dreißig
Jahre beträgt. In der Praxis werden für die
Zinsfestschreibung bei einem
Immobiliendarlehen die Zeiträume von fünf,
zehn und fünfzehn Jahren bevorzugt. Angebote
für eine Zinsbindung von zwanzig und mehr
Jahren, die früher eine sehr seltene
Ausnahme waren, lassen sich seit einigen
Jahren vermehrt finden
Der Kreditnehmer muss bedenken, dass er am
Ende der Zinsbindung eine
Anschlussfinanzierung vereinbaren muss.
Die Dauer der Zinsbindung bestimmt den für
das Immobiliendarlehen zu zahlenden Zinssatz
mit. Für eine längere Zinsfestschreibung
verlangt die Bank einen Aufschlag auf den
Grundpreis für das Darlehen.
Welche Zinsbindung ist zu bevorzugen?
Ein nicht unwesentlicher Vorteil einer
langen Zinsbindungsfrist besteht darin, dass
der Kreditnehmer über eine sichere
Finanzplanung verfügt, da er für den
gesamten Zeitraum seine Kreditkosten
zuverlässig kalkulieren kann. Dass der
Aufpreis für die Zinsbindung mit deren Dauer
ansteigt, ist sicherlich ein Nachteil.
Das wichtigste Kriterium ist jedoch die zu
erwartende Zinsentwicklung, welche sich aber
nur schwer vorhersagen lässt.
Wer davon überzeugt ist, dass die Zinsen in
den nächsten Jahren steigen werden, sichert
sich durch eine lange Zinsbindungsfrist
günstige Konditionen für einen langen
Zeitraum. Wer hingegen vermutet, dass die
Zinsen weiterhin sinken werden, vereinbart
eine eher kurze Zeit für die Zinsbindung und
profitiert danach von den gesunkenen Zinsen.
Eine Zinsbindung bewirkt nicht nur, dass der
Kreditnehmer während der Laufzeit von
steigenden Marktzinsen nicht betroffen ist,
sondern auch, dass er von möglichen
Zinssenkungen nicht profitiert.
Weniger als fünf Jahre Zinsbindung sollte
grundsätzlich kein Immobilienkäufer oder
Bauherr vereinbaren, da eine Mindestzeit für
eine zuverlässige Finanzplanung
unverzichtbar ist.
Ein Sonderfall liegt dann vor, wenn der
Kreditnehmer über eine Lebensversicherung
verfügt, deren Summe für die Ablösung der
Restschuld ausreicht. In einem solchen Fall
ist es sinnvoll, wenn die Zinsbindungsfrist
zum Zeitpunkt der Auszahlung der
Lebensversicherung abläuft.
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